19.11.2020 19:33:18 A. Andrs
Re: Skoly v Nemecku
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte –
Stand: 06.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie
Fieber
Husten
Hals- oder Ohrenschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e
Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das
weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr
zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war,
zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-
Test vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule
gehen?
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch
mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
o An dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch
nicht erlaubt.
o Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden
nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
o Zusätzlich ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer
Covid-19-Test erforderlich (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
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