22.12.2020 12:34:19 A. Andrs
Re: S kolika lidmi
tady mas prehled pokut
Bußgelder im Überblick:
Verstöße gegen die Ausgangssperre: Wer ohne triftigen Grund zwischen 21 und 5 Uhr auf der Straße unterwegs ist, muss ein Bußgeld zahlen: mindestens 500 Euro
Zusammenkünfte von Personen, die nicht zum erlaubten Personenkreis gehören, beziehungsweise die Zahl der erlaubten Personen überschreiten: 150 Euro
Feiern auf öffentlichen Plätzen : 150 Euro
Angabe falscher Kontaktdaten (Bei der Ermittlung von Kontaktpersonen im Falle einer Infektion): 250 Euro
Verstöße gegen die Maskenpflicht: 250 Euro
Entgegen den Bestimmungen Sport treiben oder Sportanlagen benutzen: 150 Euro
Diese Bußgelder betreffen Menschen (Privatpersonen), die älter als 14 Jahre sind. Für Betreiber von Kultur-, Sport- oder Gastronomiebetriebe werden teils deutlich höhere Bußgelder fällig:
Betreiber, die kein Hygienekonzept vorlegen können: 5000 Euro
Personen, die Sportstätten und Fitnessstudios trotz Verbots betreiben oder Zuschauer zulassen: 5000 Euro
Touristische Angebote trotz Verbote anbieten (z.B. touristische Führungen): 5000 Euro
Groß- und Einzelhandelsbetriebe sowie andere Dienstleister, die kein Hygienekonzept haben, den Mindestabstand nicht gewährleisten oder deren Angestellte keine Masken tragen: 5000 Euro
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